Hausordnung Schützenheim

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Wir ersuchen die Mitglieder und Gäste des Schützenvereins, die Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und gewissenhaft einzuhalten. Sie ist die Basis für einen angenehmen Aufenthalt aller und einen schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.

Oberster Grundsatz: Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden! Zur Gewährleistung eines dauerhaften, harmonischen und geordneten Vereinsbetriebes ist von allen Mitgliedern und Gäste insbesondere folgendes zu beachten:

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Vorstand zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften zu unterstützen.

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Jede Beschädigung von Vereinseigentum und den Räumlichkeiten dieses Objektes ist dem Vorstand sofort zu melden.

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Jeder Teilnehmer am Schießbetrieb Unterwirft sich der Schießsportordnung des Deutschen Schützenbundes und der Ausschreibung aller Wettbewerbe und hat den Anweisung der Standaufsichten jederzeit Folge zu leisten.

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Ausgeliehen Sportgeräte zu Wettkämpfen sowie Preisschießen sind in die Liste an der Waffenkammer einzutragen und schnellstmöglich wieder zurückzubringen und in der Liste auszutragen.

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Beim Transport von Sportgeräten, sind die Transportauflagen:

 § 12 Abs. (1), Ziffer 1b, 3b, 4 a und 5 sowie Abs. (3) Ziffer 2 Waffengesetz (WaffG) zu beachten. Die Transportauflagen sind in der Waffenkamer zu finden

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Beim Verbrauch von elektrischer Energie und Wasser ist auf größtmögliche Sparsamkeit zu achten. Elektrische Geräte, sowie das Licht, sind bei

verlassen der Vereinsräumlichkeiten bzw. des Objektes auszuschalten.

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Das Rauchen in den Vereinsräumen und Fluren ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

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Bei Veranstaltungen wo Speisen gereicht werden, sind Hunde bitte draußen zulassen.

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Ein respektvoller Umgang miteinander sorgt für eine gute Vereinsatmosphäre.

 

 

 

Wasbüttel, den 18.09.2016                                                                               Der Vorstand

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