Richtlinie für die Könige

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Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Schützenverein Wasbüttel  e.V. 1868, die diesem Verein mindestens ein Jahr als Hauptverein angehören.

Es gibt eine einjährige Königs- und Königinnensperre, d. h. das nicht zweimal in Folge die Königs- und Königinnenwürde errungen werden darf. Derjenige, der amtierender König ist, kann im Folgejahr nicht noch einmal König werden. Bei den Schützendamen ebenso. 

Jedes Jahr werden 5 Könige ausgeschossen:

a)    Schützenkönig

b)    Schützenkönigin

c)     Jugendkönig/In

d)    Kinderkönig/In

e)    König/In der Vereine

 

Außerdem sind noch Voraussetzungen für die einzelnen Königswürden:

 

a)    Auf die Königswürde dürfen nur männliche Mitglieder schießen, die bereits 18 Jahre alt sind.

b)    Auf die Königinnenwürde dürfen nur weibliche Mitglieder schießen, die bereits 18 Jahre alt sind.

c)     Auf die Jugendkönigswürde dürfen weibliche und männliche Jugendliche schießen, die mindestens 12 Jahre alt sind und noch nicht 18 Jahre sind.

Außerdem benötigen wir hier die schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

d)    Auf die Kinderkönigswürde dürfen weibliche und männliche Mitglieder schießen, die noch nicht 12 Jahre sind. Außerdem benötigen wir hier die schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten. 

e)    Auf diese Königswürde dürfen alle Mitglieder aus ortsansässigen Vereinen schießen, die bereits 18 Jahre alt sind.

Weitere Bedingungen für den König/In der Vereine:

Vereinsmitglieder, die gleichzeitig im Schützenverein (sei es in Wasbüttel oder anderen Orten) sind und

        am Schießbetrieb teilnehmen,

        an Pokalschießen des Schützenvereins teilnehmen,

        an Rundenwettkämpfen, Kreismeisterschaften, etc. der Schützen teilnehmen,

        schon einmal Schützenkönig / Schützenkönigin waren,

 

dürfen diese nicht teilnehmen!!!

 

Zeitliche Sperre: 1 Jahr

Diese Sperre gilt nur für die Schützenkönige und Schützenköniginnen!!! Für die restlichen Könige: Jugend-, Kinder- und König der Vereine nicht.

 

 

Pflichten des Schützenkönigs und der Schützenkönigin:

 

Beide haben zu folgenden Anlässen zu erscheinen:

 

Schützenfest, erweiterte Vorstandssitzungen, Pokalschießen,

Einladungen zu anderen Vereinen (Schützenfesten). Die Schützenkönigin auch zu den Veranstaltungen der Damengruppe (Auftaktschießen, div. Pokalschießen, Weihnachtsschießen).

 

Die Majestäten sollten sich an diese Pflichten halten, es sei denn sie sind durch eine kirchliche Veranstaltung, arbeitsmäßig oder Krankheit verhindert.

 

Der König/In der Vereine hat keinerlei Verpflichtungen.

 

Der Kinderkönig/In und der Jugendkönig haben keinerlei Verpflichtungen.

Für alle Könige / Königinnen gilt: Wer bei der Proklamation nicht anwesend ist oder sein kann, wird keine Majestät. Dann wird die Königswürde an den nächstplazierten übergeben!!!!

Geldbeträge, die die Könige erhalten: (kommt auf die Ausrichtung des Schützenfestes an)

 

Jugendkönig/In:            0

Schützenkönigin:         

Schützenkönig:            

 

Zweckgebundene Sachzuwendungen des Schützenkönigs:

30 l Freibier       Königsproklamation

50 l Freibier       Katerfrühstück

30 l Freibier       Königsschießen

 

Der Kinderkönig/In enthält keinen Geldbetrag.

Der König/In der Vereine erhält keinen Geldbetrag.

 

Der Vorstand Wasbüttel, 21.06.2018

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